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Schutzkonzept

Schutzkonzept zur Prävention (sexualisierter) Gewalt


1. Einleitung
Durch dieses Konzept zur Prävention sexualisierter Gewalt möchte der Karlsruher TV ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Mitglieder unseres Vereins, insbesondere für Kinder und Jugendliche schaffen. Darüber hinaus soll für das Thema (sexuelle) Gewalt im Sport sensibilisiert werden.
Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention im Falle sexualisierter und/oder sonstiger Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen zur Gewaltprävention geschaffen werden.
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen mögliche Straftäter/innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Der Karlsruher TV vertritt eine Null-Toleranz-Politik und lehnt jegliche Form von (sexueller) Gewalt ab. Es soll ein respektvolles Miteinander im Verein gefördert werden und dazu ermutigt werden Haltungen und Verhalten zu reflektieren.

1.1 Leitbild
Wir leisten mit unserem Sportverein Karlsruher TV einen wesentlichen Beitrag bei der körperlichen Entwicklung, der Persönlichkeitsentwicklung und der Gesundheit unserer Mitglieder.
Wir treten ein für Toleranz, gegen Gewalt und für einen respektvollen Umgang miteinander.
Unser Verein ist ein Ort, an dem sich Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern aufhalten, deshalb übernehmen wir Verantwortung und entwickeln Maßnahmen zum Schutz, der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, um eine Kultur der Grenzachtung zu schaffen.

1.2 Kultur der Achtsamkeit
Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen des Sports: Sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive Prävention bei Sportler/innen, Übungsleiter/innen, Trainern und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht toleriert.

Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können.
Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (Kind hat Verletzungen, ist auffällig dünn oder ungepflegt). Zeigt ein Kind oder Jugendlicher stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein.

Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen dagegen Stellung.

2. Auswahl der Ehrenamtlichen
Alle Übungsleiter/innen, Trainer/innen, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen ab dem Alter von 16 Jahren in einem 5-jährigen Rhythmus eine sogenannte „Negativbescheinigung“ (erweitertes Führungszeugnis) bei der für die jeweilige Sportabteilung zuständigen Vertrauensperson vorlegen. Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich gemäß dem Bundeskinderschutzgesetz von 2021, §72a im SGB VIII.
Das Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter sein als 3 Monate. Die Inhalte des Führungszeugnisses, unterliegen der Vertraulichkeit, sofern sie Einträge enthalten, die die Eignung als Übungsleiter/Trainerin nicht betreffen. Auf Wunsch kann das Führungszeugnis auch bei der zuständigen Stelle des Jugendamtes Karlsruhe vorgelegt werden, die dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.

Das Vorliegen dieser Bescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Tätigkeit im Verein wird in den einzelnen Sportabteilungen des Karlsruher TVs von den zuständigen Vertrauenspersonen geprüft. Bei Nichtvorlage nach spätestens 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn erfolgt eine Meldung an die Abteilungsleitung der entsprechenden Sportabteilungen des Karlsruher TVs. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung für Übungsleiter/innen und Trainer/Innen kann bei Nichtvorlage des Führungszeugnisses nach 6 Monaten pausiert werden.

Die Vertrauenspersonen der jeweiligen Sportabteilungen besprechen mit den Trainer/innen und Übungsleiter/innen vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit den Verhaltenskodex und die Verhaltensvereinbarung des KTV (siehe Anhang). Diese werden von den Trainer/innen und Übungleiter/innen unterschrieben. Die unterzeichneten Vereinbarungen werden vom zuständigen Verantwortlichen der jeweiligen Sportabteilung (ggf. digital) verwahrt.
Mit diesen Absprachen regeln wir Situationen, in denen Grenzverletzungen entstehen können.
Der Verhaltenskodex und die Verhaltensvereinbarung für Übungsleiter/innen, Trainer/innen ist auf unserer Homepage einsehbar. Zusätzlich können Aushänge auf den Sportanlagen der einzelnen Abteilungen gemacht werden.

3. Schulungen und Informationen
Die präventionsverantwortlichen Personen des Karlsruher Turnvereins organisieren gemeinsam mit dem Stadtjugendausschuss Karlsruhe bei Bedarf, voraussichtlich etwa alle 2 Jahre, eine ca. dreistündige (kostenfreie, ab ca. 10 Personen durchführbare) Weiterbildung zum Thema Prävention von sexueller Gewalt (z. B. Ende März oder Anfang November). Die Teilnahme an dieser Schulung ist wünschenswert für Trainer/innen und Übungsleiter/innen der Abteilungen mit Kinder- und Jugendbeteiligung. Sollte eine Teilnahme für eine der genannten Personen nicht möglich sein, dann sollte die Teilnahme an einer entsprechenden (Online-)Schulung erfolgen.

4. Handlungsleitfaden zum Vorgehen bei einem Verdacht/Vorfall von (sexueller) Gewalt
Der Handlungsleitfaden regelt das Vorgehen im Verdachtsfall von sexueller Gewalt. Er ist allen Trainer/innen und Übungsleiter/innen bekannt und kann auf der Homepage des Karlsruher TV eingesehen werden. Zusätzlich können Aushänge auf den Sportanlagen der einzelnen Abteilungen gemacht werden.

Empfohlenes Vorgehen:

  1. Gespräch mit betroffenen Kind/Jugendlichen

  2. Dokumentation des Gesprächs

  3. Kontaktaufnahme mit einer Ansprechperson des Vereins und Meldung an die Abteilungsleitung und an den Vereinsvorstand

  4. Beratung bei den Fachberatungsstellen (siehe unten)

  5. Festlegung des weiteren Vorgehens und der Zuständigkeiten

Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte Dich an folgende Schritte:

  • Zuhören und ernst nehmen

    Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.

  • Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären

    Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach deutlich, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersangemessen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen.

  • Sachverhalt dokumentieren

    Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.

  • Rat und Unterstützung holen

    Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.

  • Beachte allgemein

    Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung.


  • Fachberatungsstellen:

    • Psychologische Beratungsstellen der Stadt Karlsruhe
      Fachbereich Beratung und Prävention
      • Telefon 0721 133 5111



    • Hilfe-Telefon und Hilfe-Portal sexueller Missbrauch
      • Telefon: 0800 22 55 530
      • https://www.hilfe-portal-missbrauch.de



    • Fachberatungsstelle AllerleiRauh Karlsruhe
      • Telefon: 0721 133 5381
      • E-Mail: allerleirauh@sjb.karlsruhe.de
      • https://allerleirauh.de/



    • Fachberatungsstelle Wildwasser Karlsruhe
      • Telefon: 0721 859173
      • E‑Mail: info@wildwasser-karlsruhe.de
      • https://wildwasser-karlsruhe.de/


    5. Vertrauenspersonen
    Bei konkreten Verdachtsfällen steht die unten aufgeführten Vertrauenspersonen (im Idealfall eine weibliche und eine männliche Ansprechperson) in den einzelnen Sportabteilungen des Karlsruher Turnvereins für weitere Informationen zur Verfügung, die über E-Mail erreichbar sind. Damit diese Personen handlungssicher diese Aufgabe ausfüllen können, wird empfohlen eine Schulung für Ansprechpersonen zu absolvieren z.B. beim Stadtjugendausschuss Karlsruhe oder beim Badischen Sportbund.
    Zwei Vertrauenspersonen erklären sich bereit als präventionsverantwortliche Personen die bei Bedarf bzw. ca. alle 2 Jahre (ab 10 Teilnehmern/ab 10 neuen Übungsleitern) Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendausschuss, Fachstelle PriJuS zu organisieren und die jährliche Evaluations der Präventionsmaßnahmen im Rahmen der Vereinssitzung durchzuführen.
    Die Vertrauenspersonen der einzelnen Sportabteilungen des Karlsruher Turnvereins sind auf der Homepage einsehbar. Zusätzlich können Aushänge auf den Sportanlagen der einzelnen Abteilungen gemacht werden.

    Vertrauenspersonen der Sportabteilungen des Karlsruher Turnvereins:
    • Badminton:

    • Hockeyabteilung:
      1. Jasmin Bunke(•)

    • Kinderturnen:
      1. Stefanie Stolz(•)

    • Paddeln:

    • Schwimmen:

    • Tischtennis:

    • Volleyball:

    (•) Präventionsverantwortliche Personen des Karlsruher Turnvereins

    6. Evaluation
    Die hier aufgeführten Maßnahmen sollen regelmäßig überprüft werden und bei Bedarf an sich ändernde Gegebenheiten angepasst werden. Zu dieser Evaluation treffen sich die Vertrauenspersonen der einzelnen Sportabteilung des Karlsruher TVs einmal jährlich, z.B. im Rahmen der jährlichen Vereinssitzung. Die Evaluation wird durch die Präventionsverantwortlichen des Karlsruher Turnvereins organisiert.

    7. Zusammenfassung:
    Aufgaben der Übungsleiter/innen und Trainer/innen:
    • Ehrenkodex und Verhaltensvereinbarung unterschreiben bei Tätigkeitsbeginn
    • Erweitertes Führungszeugnis vorlegen innerhalb von 3 Monaten alle 5 Jahre, nicht älter als 3 Monate bei Vorlage
    • Wünschenswert: Teilnahme an Basisschulung für Übungsleiter zur Prävention von sexueller Gewalt, ggf. online


    Aufgaben der Vertrauenspersonen der Sportabteilungen:
    • Ehrenkodex und Verhaltensvereinbarung einsammeln bei Übungsleiter/innen und Trainer/innen
    • Erweiterte Führungszeugnisse einsehen und dokumentieren, ggf. Aufwands-pauschale Trainer/Innen pausieren nach 6 Monaten, wenn Führungszeugnis nicht vorgelegt wird.
    • Ansprechpersonen-Schulung absolvieren
    • Im Falle eines Vorfalls von (sexueller) Gewalt:
      • Kontakt zu Fachberatungsstellen herstellen
      • Konsequenzen aus dem Fall ableiten gemeinsam mit der Abteilungsleitung


    Aufgaben der Präventionsverantwortlichen des Karlsruher Turnvereins
    • Organisation Schulungen zur Prävention von (sexueller) Gewalt bei Bedarf bzw. ca. alle 2 Jahre oder bei 5 bis 10 neuen TrainerInnen und Übungsleiterinnen.
    • Evaluation im Rahmen der Vereinssitzung gemeinsam mit den Vertrauenspersonen der Abteilungen


    Bei Fragen oder Vorfällen gerne an praevention@karlsruher-tv.de wenden.

    Wichtige Dokumente:
    Schutzkonzept
    Verhaltenskodex
    Verhaltensvereinbarung
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